Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im folgenden finden Sie das "Kleingedruckte" - unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner. Sie können diese auch als PDF-Version zum Ausdruck herunterladen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

§1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen
1. Die Bitrockers GmbH betreibt im Internet unter anderem unter der Domain „easyflirt.de“ ein Kontaktportal – im Folgenden als „Kontaktportal“ bezeichnet. Weiterhin betreibt die Bitrockers GmbH unter der Domain „easyflirt.biz“ eine Plattform zur Bewerbung des Kontaktportals – im Folgenden „Partnerprogramm“ - genannt.
2. Kunden sind alle registrierten Mitglieder des Kontaktportals. Partner sind registrierte Benutzer des Partnerprogramms.
3. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten für alle Leistungen im Rahmen des Partnerprogramms. Anbieter des Partnerprogramms ist die Bitrockers GmbH, Mörsenbroicher Weg 191, 40470 Düsseldorf, im Folgenden: Anbieter.
§2 Gegenstand
1. Der Anbieter ermöglicht seinen Partnern die Bewerbung des Kontaktportals über die zur Verfügung gestellten Werbemittel.
2. Dem Partner wird daneben ein eigenes, sog. Co-Brand des Kontaktportals zur Verfügung gestellt (z.B. unter der Domain partnerXY.easyflirt.info). Alle Kunden, die sich unter diesem Co-Brand registrieren, werden dem Partner zugerechnet.
3. Der Partner erhält eine Provision für jeden Umsatz, der durch einen von ihm geworbenen Kunden durch den Kauf einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft entsteht.
4. Weiterhin erhält der Partner Provisionen für Umsätze von über ihn geworbenen Partnern im Rahmen des Partner-werben-Partner Programms.
§3 Teilnahmevoraussetzungen, Vertragsschluss
1. Die Nutzung des Dienstes ist nur Gewerbetreibenden gestattet. Bei natürlichen Personen setzt die Teilnahme die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die volle Geschäftsfähigkeit voraus.
2. Der Partner verpflichtet sich im Rahmen der Anmeldung zum Partnerprogramm dazu, nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten.
3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit geeignete Nachweise (z.B. Personalausweiskopie, Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug) zu verlangen, um die Teilnahmevoraussetzungen zu überprüfen.
4. Der Vertrag zwischen dem Partner und dem Anbieter kommt mit der Anmeldung zum Partnerprogramm zustande.
§4 Auszahlung, Provisionsabrechnung
1. Die Vergütung richtet sich nach der aktuell gültigen Provisionsregelung, die unter www.easyflirt.biz abrufbar ist. Abweichende Vergütungen gelten nur, falls diese vom Anbieter schriftlich bestätigt worden sind.
2. Die Berechnung der Provisionen erfolgt anhand der netto-Umsatzerlöse für kostenpflichtige Mitgliedschaften.
3. Stornierte Mitgliedschaften (z.B. durch Widerrufsrecht, Rücklastschrift, Kreditkarten-Chargeback) werden dem Partner nicht vergütet. Ist die Vergütung für eine stornierte Mitgliedschaft bereits erfolgt, so wird der Betrag der nächsten Auszahlung um die Höhe der Stornierung gemindert bzw. dem Partner in Rechnung gestellt.
4. Der Anbieter bemüht sich, unberechtigte Stornierungen von Kunden beizutreiben. Ist dies erfolgreich, erhält der Partner nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden die ihm zustehende Provision.
5. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen vollen Monat. Die Abrechnung der Provisionen für einen Monat erfolgt am 15. Tag des Folgemonats. Der Abrechnungbetrag muss mind. EUR 25,- betragen. Wird dieser Betrag nicht erreicht, erfolgt die Abrechnung in dem Monat, in dem der Kontostand mind. EUR 25,- erreicht. Das Guthaben auf dem Konto wird nicht verzinst.
6. Ist der Partner vorsteuerabzugsberechtigt, hat ein Nachweis hierüber zu erfolgen. Bis dieser erbracht ist, erfolgt die Auszahlung ohne Umsatzsteuer. Dies gilt nicht für deutsche Kapitalgesellschaften.
7. Vor der erstmaligen Auszahlung muss der Partner die vom Anbieter nach der Anmeldung geforderten Nachweise erbringen sowie diese AGB gegengezeichnet an den Anbieter zurücksenden.
§5 Pflichten des Partners, Rechtsverstöße
1. Der Partner verpflichtet sich zur rechtmäßigen Nutzung des Partnerprogramms. Der Partner darf mit der Bewerbung nicht gegen geltende Gesetze, insbesonders gegen Schutz- und Wettbewerbsrechte Dritter, verstossen. Hierzu zählen insbesondere die Werbung neuer Mitglieder über andere Kontaktplattformen oder über unverlangt zugesandte Werbemails (Spam).
2. Wird der Anbieter durch einen Dritten über einen Verstoß gegen dessen Rechte informiert, wird er den Partner hierüber in Kenntnis setzen. Der Partner ist dann in einem angemessenen Zeitraum zur Aufklärung des Rechtsverstoss verpflichtet.
3. Ist der Anbieter aufgrund eines Rechtsverstoss des Partners Ansprüchen Dritter ausgesetzt, stellt der Partner den Anbieter von diesen Ansprüchen in vollem Umfang frei. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gegen den Partner bleibt dem Anbieter vorbehalten.
4. Der Partner verpflichtet sich, das Partnerprogramm nicht missbräuchlich zu nutzen. Hierzu zählt jeder Versuch, das Partnerprogramm auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren.
5. Neben dem Ausschluss offensichtlicher Rechtsverletzungen beschreibt der Anbieter im Partnerprogramm (unter www.easyflirt.biz) verschiedene Richtlinien zur Bewerbung (Werberichtlinien). Der Partner muss seine Marketing-Aktivitäten an diese Werberichtlinien anpassen. Diese Richtlinien können jederzeit an aktuelle Marktgegebenheiten angepasst werden. Hierüber informiert der Anbieter im Partnerbereich sowie per Email.
§6 Kündigung, Vetragsende
1. Dieser Vertrag ist vom Anbieter und Partner jederzeit kündbar. 2. Im Fall einer Kündigung durch den Partner erfolgt eine Endabrechnung der Provisionen zum 15. Tag des Folgemonats. 3. Im Fall einer Kündigung durch den Anbieter bleibt dem Partner das Recht auf Auszahlung evtl. zukünftig entstehender Provisionen durch bereits geworbene Kunden bestehen. Der Partner ist dann lediglich verpflichtet, die Bewerbung des Kontaktportals einzustellen. Für Umsätze von Kunden, die nach der Kündigung geworben wurden, erhält der Partner keine Provision.
§7 Ausserordentliche Kündigung
1. Der Anbieter kann dem Partner in berechtigten Fällen ausserordentlich kündigen. Im diesem Fall verfallen sämtliche Ansprüche des Partners auf zukünftige Auszahlungen und Provisionsansprüche.
2. Falschangaben während der Anmeldung führen zur sofortigen Kündigung durch den Anbieter. Das gleiche gilt, falls der Partner den Anbieter nicht in einem angemessenen Zeitraum über Änderungen der Teilnahmevoraussetzungen des Partners informiert ( z.B. Liquidation der Gesellschaft).
3. Im Fall einer Pflichtverletzung des Partners gem. §5 Abs. 1 bis 4, ist der Anbieter ebenfalls zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt.
§8 Haftung, Gewährleistung
1. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass über das Partnerprogramm Umsätze erzielt werden.
2. Der Anbieter bemüht sich, das Kontaktportal sowie das Partnerprogramm ständig verfügbar zu halten. Im Fall einer Störung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fällt, wird der Anbieter alle angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit wieder herzustellen. Eine ständige Verfügbarkeit der Dienste kann nicht garantiert werden.
3. Die Haftung des Anbieters ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, der sich anhand der durchschnittlichen monatlichen Provisionsgutschrift innerhalb der letzten 6 Monate bemisst. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen ertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Anbieter haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Partners aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zugesicherten Eigenschaften und dem Anbieter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§9 Datenschutz
1. Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.
2. Der Partner stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
3. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die während der Anmeldung gemachten Daten (Firmenname sowie Anschrift) auf der Impressums-Seite des Co-Brand-Kontaktportals des Partners erscheinen.
§10 Änderungen dieser AGB
1. Der Anbieter hat das Recht, die Bestimmungen bezüglich der zu erbringenden Leistung nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheitern zu ändern, soweit dies für den Partner zumutbar ist.
2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter www.easyflirt.biz veröffentlicht. Über Änderungen der AGB, die nicht unter §10 Absatz 1 fallen wird der Partner in Textform informiert. Die Änderungen werden wirksam, sofern der Partner den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung widerspricht.
§11 Sonstiges, Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, bzw. Düsseldorf. Dasselbe gilt, wenn der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Aussenwirkung im Rechtsverkehr sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter-, Kommissionär-, oder Anstellungsverhältnis, und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die jeweils andere Partei rechtverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein, oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist von den Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung soweit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: 16. Juni 2008